Endfälliges Darlehen
Als Endfälliges Darlehen (auch Fälligkeitsdarlehen) handelt es sich um ein Darlehen, bei dem die Darlehensschuld am Laufzeitende zurückgezahlt wird, also entweder am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Zinsen. Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein. In der Regel wird ein Tilgungsersatz (Tilgungsträger, Tilgungssurrogat) in Form einer Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds vereinbart. Diese werden dann separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Dabei ist die Mindestbesparung Bestandteil des Kreditvertrages.